Allgemeine Verkaufs-, Miet- und Lieferbedingungen M.I.C. Europe B.V. mit Sitz in (7544RT) Enschede, De Reulver 103 Registrierungsnummer Handelskammer: 08148923 Version September 2020
Artikel 1. Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Offerten oder Aktivitäten, die von M.I.C. Europe B.V. (im Folgenden: „MIC Europe“) abgeschlossen, ausgestellt, ausgeführt oder ausgeführt werden sollen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Diese Bedingungen gelten nicht für andere Verträge, Angebote, Offerten oder Aktivitäten.
- Die Annahme eines von MIC Europe unterbreiteten Angebots impliziert ausdrücklich die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei die Gegenpartei (im Folgenden: „Kunde“) von MIC Europe auf die Anwendbarkeit ihrer eigenen Bedingungen verzichtet. Abweichendes Verhalten oder Nutzung in der Vergangenheit kann niemals zum Ausschluss (der Bestimmungen) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen führen.
- Der Kunde, mit dem einmal ein Vertrag auf der Grundlage dieser allgemeinen Bedingungen geschlossen wurde, gilt als stillschweigend mit der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf alle später mit MIC Europe geschlossenen Verträge (Bestellungen) einverstanden.
- Die etwaige Unwirksamkeit (eines Teils) einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dadurch nicht berührt.
- MIC Europe ist spezialisiert auf die (biologische) Bekämpfung von MIC (mikrobielle Korrosion) in Rohren und Kanälen von Sprinkleranlagen, Zentralheizungen und Fernwärmesystemen. Das Vorhandensein von MIC kann durch einen Test (BART) festgestellt werden, der vom Kunden selbst durchgeführt werden kann. Auf Wunsch des Kunden kann MIC Europe unverbindlich eine weitere Inspektion durchführen. Auf der Grundlage der Ergebnisse kann MIC Europe ein Angebot für die Reinigung, das Auftragen einer biostatischen Beschichtung und ein halbjährliches Wartungsprogramm erstellen. Darüber hinaus verkauft und vermietet MIC Europe verschiedene MIC-Kontroll- und/oder Präventionsprodukte. Alle Angebote von MIC Europe sind unverbindlich, es sei denn, MIC Europe hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben, und gelten für dreißig Tage ab dem Datum des Angebots.
- Alle Angebote basieren auf den mit der Angebotsanfrage gelieferten Daten, Zeichnungen etc.
- Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils zu einem entsprechenden Teil des Gesamtpreises.
- Jedes Angebot basiert, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf der Ausführung der Arbeiten unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeiten.
- Dieses Angebot basiert auf dem Preis, der für die von MIC Europe erbrachten Leistungen berechnet wird.
- Die schriftliche Annahme eines Angebots und/oder einer Offerte von MIC Europe durch den Kunden bedeutet, dass ein Vertrag zwischen MIC Europe und dem Kunden, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zustande gekommen ist. Wenn die Beziehung zwischen MIC Europe und dem Kunden dauerhafter Natur ist, gelten auch die zwischen den Parteien üblichen Handlungen als akzeptiert.
- Wenn der Kunde einen Auftrag aus welchem Grund auch immer ändert oder storniert, ist er verpflichtet, MIC Europe den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, ausdrücklich einschließlich bereits entstandener Kosten und entgangenem Gewinn.
- Bei der Durchführung der Aktivitäten kann sich MIC Europe auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen verlassen. Sollten falsche Informationen zu Schäden führen, übernimmt MIC Europe in keinem Fall eine Haftung.
Arbeiten, zu deren Ausführung sich MIC Europe verpflichtet hat, werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur unter der Aufsicht von MIC Europe ausgeführt. MIC Europe übernimmt keine Garantie für die Qualität der von ihr ausgeführten Arbeiten, wenn der Kunde entgegen den obigen Ausführungen MIC Europe anweist, Arbeiten ohne Aufsicht auszuführen.
Artikel 2: Angebot
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Angebote, ob mit oder ohne Angabe von Stundensätzen, erfolgen stets auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Preise und Stundensätze. Wenn einer oder mehrere der Selbstkostenfaktoren nach dem Datum des Angebots, aber vor der schriftlichen Annahme einer Erhöhung unterliegen – auch aufgrund von Faktoren, die vorhersehbar sind – ist MIC Europe berechtigt, den angebotenen Preis oder den vorgeschlagenen Stundensatz auf der Grundlage dieser Preisentwicklung zu erhöhen.
Artikel 3: Akzeptanz
MIC Europe ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen, was für den Auftraggeber verbindlich ist. Wenn MIC Europe die Preise innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen. MIC Europe ist dann nicht verpflichtet, Kosten zu erstatten und/oder Schadenersatz zu leisten.
Artikel 4: Qualität und Garantie